Geänderte Corona-Verordnung ab 16.8.21
Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes (gültig ab dem 16.08.2021) gibt es neue Regelungen.
Ab heute, dem 16.08.2021 treten die 3Gs für Indoor-Sport wieder in Kraft.
Voraussetzung zum Training:
- Wer vollständig geimpft oder genesen** ist, muss einen Nachweis (Dokument) vor Trainingsbeginn vorlegen.
- Wer nicht geimpft oder genesen** ist, kann durch einen negativen Schnelltest (kein Selbsttest - muss offiziell bestätigt sein!) am Training teilnehmen. Dieser gilt auch noch am Folgetag, d.h. wird man z.B. am Montag um 8 Uhr getestet, darf man auch Dienstag den ganzen Tag mit uns trainieren.
(**Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.)
Wir halten euch natürlich auch über unsere Webseiten und Newsletter auf dem Laufenden. Bitte informiere dich dort über Aktuelles.
Hoffen wir, dass wir dadurch von weiteren Schließungen verschont bleiben. Denn eines hat die Pandemie uns gelehrt: Gemeinsam Sporttreiben ist etwas Besonderes! Umso schöner, dass du TSV-Mitglied bist und deinem Verein die Treue hältst!
Bleib’ gesund & viel Spaß bei deinen Sportangeboten im TSV!