Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit nach § 8a SGBVIII

Mittwoch, 11.03.2026 von 18:00 bis ca. 21:00 Uhr, im SuV im Stadio

§8a Schulung 2026

Bei dieser Schulung geht es um keine konkreten Schwerpunkte; jedoch werden die Themen "Verhalten in der Sportpraxis“ sowie „Was muss man bei Ausfahrten beachten“ im Vordergrund stehen, da wir im Alltag am meisten mit solchen Situationen konfrontiert werden.

Zum Beispiel:

  • Es geht um Themen wie „Hilfestellungen“, z.B. wie verhalte ich mich als Trainer korrekt, wenn eine Hilfestellung „verrutscht“?
  • Oder „Toilettengänge“, zum Beispiel können kleine Schützlinge noch nicht alle alleine auf die Toilette gehen, ein Betreuer muss mit. Wie verhalte ich mich korrekt?
  • Was muss man bei Freizeitausfahrten mit unter 18 jährigen beachten?
  • Welche Gegebenheiten sollten bei Trainingslagern berücksichtigt werden (z.B. Zimmeraufteilung)?

Auch werden weitere Situationen aus der Sportpraxis durchgespielt. Bitte bringt aber auch gern eigene Beispiele aus eurer Sportpraxis mit, die wir dann besprechen können.

Ihr seid verhindert? Es gibt auch einen zweiten Termin...

Falls ihr am ersten Termin im März verhindert seid, bieten wir euch hier schon einen zweiten Termin an.
Dieser wird am Samstag, 09.05.2026 von 9:30-12:30 Uhr ebenfalls oben im SuV im Untergeschoss vom Stadio stattfinden. 


Inhalt im Detail (§ 8a SGBVIII )

Orientierungen:

  • Was bedeutet der Schutzauftrag für die Kinder- und Jugendarbeit und das Ehrenamt

Rechtliche Grundlagen und Begriffsklärung:

  • Formen der Kindeswohlgefährdung und gewichtige Anhaltspunkte
  • Erfahrene Fachkräfte, Vereinbarungen, Datenschutz

Sensibilisierung für die sogenannten „gewichtigen Anhaltspunkte“ (Ahas):

  • Altersdifferenzierung: mögliche Ahas bei Kindern, Teenies, Jugendlichen
  • Geschlechterdifferenzierte Ahas
  • Differenzierungen nach jugendkulturellen Szenen

Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung einschätzen:

  • Aufmerksame Beobachtung im vielfältigen Alltag der Kinder- und Jugendeinrichtung
  • Gespräch mit Clique/bestem Freund oder Freundin des Kindes/Jugendlichen
  • Gespräch mit den Eltern

Handeln:

  • Kooperation und Vernetzung

Inhalte: §8a Schulung

Grundsätzlich geht es in den §8a Schulungen um zwei Sichtweisen:

  • Wie erkenne ich als Vertrauensperson der Sportler: Innen, wenn Jemand in seinem Umfeld (sexualisierte) Gewalt erlebt? Wie kann ich helfen?
  • Wie kann ich mich in meiner Rolle als Trainer: In von Kindern und Jugendlichen schützen, um in keinen Verdacht zu kommen?

Infos & Ansprechpartner

Mehr Infos zum Thema Kindeswohl sowie unsere Ansprechpartner im Verein findest du hier...

Infos zur Fortbildung

Die Regelungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII beziehen sich auf die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen nicht nur Jugendämter, sondern auch alle Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.

Bei der Fortbildung werden spezifische Fragestellungen und Herangehensweisen von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen aus den Jugendverbänden zur Umsetzung des Schutzauftrages aufgegriffen. Die Schulung bietet einen Überblick über die inhaltliche Intention des Schutzauftrags, beschreibt die besondere Situation der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen; informiert darüber, welche unterschiedlichen Formen der Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Missbrauch, etc.) es gibt und wie vorzugehen ist.

Aktuelle Fragen und Fallbeispiele sind erwünscht und werden bearbeitet!

Mit der Teilnahme an der dreistündigen Schulung kann der Anforderung von Punkt 9 der Richtlinien über die Bezuschussung des Landkreises von Jugenderholungsmaßnahmen nachgekommen werden.