§8a Schulung: Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit
Inhalte: §8a Schulung
Grundsätzlich geht es in den §8a Schulungen um zwei Sichtweisen:
- Wie erkenne ich als Vertrauensperson der Sportler: Innen, wenn Jemand in seinem Umfeld (sexualisierte) Gewalt erlebt? Wie kann ich helfen?
- Wie kann ich mich in meiner Rolle als Trainer: In von Kindern und Jugendlichen schützen, um in keinen Verdacht zu kommen?
Infos & Ansprechpartner
Mehr Infos zum Thema Kindeswohl sowie unsere Ansprechpartner im Verein findest du hier...
Infos zur Fortbildung
Die Regelungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII beziehen sich auf die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen nicht nur Jugendämter, sondern auch alle Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.
Bei der Fortbildung werden spezifische Fragestellungen und Herangehensweisen von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen aus den Jugendverbänden zur Umsetzung des Schutzauftrages aufgegriffen. Die Schulung bietet einen Überblick über die inhaltliche Intention des Schutzauftrags, beschreibt die besondere Situation der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen; informiert darüber, welche unterschiedlichen Formen der Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Missbrauch, etc.) es gibt und wie vorzugehen ist.
Aktuelle Fragen und Fallbeispiele sind erwünscht und werden bearbeitet!
Mit der Teilnahme an der dreistündigen Schulung kann der Anforderung von Punkt 9 der Richtlinien über die Bezuschussung des Landkreises von Jugenderholungsmaßnahmen nachgekommen werden.