§8a Schulung: Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit

Bei dieser Schulung geht es um keine konkreten Schwerpunkte; jedoch stehen die Themen "Verhalten in der Sportpraxis“ sowie „Was muss man bei Ausfahrten beachten“ im Vordergrund, da wir im Alltag am meisten mit solchen Situationen konfrontiert werden. .

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Termin

11.03.2026 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Anmeldezeitraum

12.02.2026 - 05.03.2026

Ort

SuV
Nurmiweg 8, 70736 Fellbach, Deutschland

Inhalte: §8a Schulung

Grundsätzlich geht es in den §8a Schulungen um zwei Sichtweisen:

  • Wie erkenne ich als Vertrauensperson der Sportler: Innen, wenn Jemand in seinem Umfeld (sexualisierte) Gewalt erlebt? Wie kann ich helfen?
  • Wie kann ich mich in meiner Rolle als Trainer: In von Kindern und Jugendlichen schützen, um in keinen Verdacht zu kommen?

Infos & Ansprechpartner

Mehr Infos zum Thema Kindeswohl sowie unsere Ansprechpartner im Verein findest du hier...

Infos zur Fortbildung

Die Regelungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII beziehen sich auf die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen nicht nur Jugendämter, sondern auch alle Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.

Bei der Fortbildung werden spezifische Fragestellungen und Herangehensweisen von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen aus den Jugendverbänden zur Umsetzung des Schutzauftrages aufgegriffen. Die Schulung bietet einen Überblick über die inhaltliche Intention des Schutzauftrags, beschreibt die besondere Situation der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen; informiert darüber, welche unterschiedlichen Formen der Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Missbrauch, etc.) es gibt und wie vorzugehen ist.

Aktuelle Fragen und Fallbeispiele sind erwünscht und werden bearbeitet!

Mit der Teilnahme an der dreistündigen Schulung kann der Anforderung von Punkt 9 der Richtlinien über die Bezuschussung des Landkreises von Jugenderholungsmaßnahmen nachgekommen werden.