Schutzauftrag in der Kinder- und Jugendarbeit nach § 8a SGBVIII
Mittwoch, 06.11.202 von 18:00 bis ca. 21:00 Uhr, SuV im Stadio
Die Regelungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII beziehen sich auf die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen nicht nur Jugendämter, sondern auch alle Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.
Bei der Fortbildung werden spezifische Fragestellungen und Herangehensweisen von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen aus den Jugendverbänden zur Umsetzung des Schutzauftrages aufgegriffen.
Die Schulung bietet einen Überblick über die inhaltliche Intention des Schutzauftrags, beschreibt die besondere Situation der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit und die sich daraus ergebenden Anforderungen; informiert darüber, welche unterschiedlichen Formen der Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Missbrauch, etc.) es gibt und wie vorzugehen ist.
Aktuelle Fragen und Fallbeispiele sind erwünscht und werden bearbeitet!
Mit der Teilnahme an der dreistündigen Schulung kann der Anforderung von Punkt 9 der Richtlinien über die Bezuschussung des Landkreises von Jugenderholungsmaßnahmen nachgekommen werden.
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Inhalt
Orientierungen:
- Was bedeutet der Schutzauftrag für die Kinder- und Jugendarbeit und das Ehrenamt
Rechtliche Grundlagen und Begriffsklärung:
- Formen der Kindeswohlgefährdung und gewichtige Anhaltspunkte
- Erfahrene Fachkräfte, Vereinbarungen, Datenschutz
Sensibilisierung für die sogenannten „gewichtigen Anhaltspunkte“ (Ahas):
- Altersdifferenzierung: mögliche Ahas bei Kindern, Teenies, Jugendlichen
- Geschlechterdifferenzierte Ahas
- Differenzierungen nach jugendkulturellen Szenen
Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung einschätzen:
- Aufmerksame Beobachtung im vielfältigen Alltag der Kinder- und Jugendeinrichtung
- Gespräch mit Clique/bestem Freund oder Freundin des Kindes/Jugendlichen
- Gespräch mit den Eltern
Handeln:
- Kooperation und Vernetzung